Schul- und Hausordnung
Unsere Unterrichtszeiten
1. Stunde 7.30 Uhr - 8.15 Uhr
2. Stunde 8.30 Uhr - 9.15 Uhr
3. Stunde 9.20 Uhr - 10.05 Uhr
4. Stunde 10.25 Uhr - 11.10 Uhr
5. Stunde 11.15 Uhr - 12.00 Uhr
6. Stunde 12.15 Uhr - 13.00 Uhr
Hausordnung
Ab 6:00 Uhr ist unsere Einrichtung geöffnet.
Ab 7:15 Uhr ist Einlass für die Nichthortkinder.
Ich komme pünktlich und grüße freundlich.
Im Haus wird weder gerannt und geschrien. Ich gehe ruhig und leise durch das Schulhaus und wechsle meine Schuhe.
Meine Jacke hänge ich in die Garderobe. Die Schuhe stelle ich ordentlich hin.
Nach dem Umziehen in der Garderobe begebe ich mich an meinen Platz, packe aus und bereite mich auf den Unterricht vor.
Ich öffne niemandem die Eingangstür zur Schule, außer auf Anweisung eines Lehrers oder Erziehers.
Während der Schulzeit haben ich meine privaten Spielsachen zu Hause zu lassen. Spiele für die Hortzeit gebe ich morgens im Hort ab.
In der Frühstückspause nehme ich mein Essen ruhig und sitzend im Zimmer, an einem Platz ein.
Ich achte auf Ordnung und Sauberkeit in der Garderobe, im Klassenraum, im Speiseraum (im gesamten Schulgebäude und Schulgelände).
In den Toiletten gehe ich sparsam mit Seife, Toilettenpapier und den Papierhandtüchern um.
In der Bewegungspause gehe ich zügig auf den Schulhof und gehe sorgsam mit dem Spielmaterial um.
Im Unterricht bin ich aufmerksam und störe niemanden.
Meine Hausaufgaben fertige ich sauber, regelmäßig und gewissenhaft an.
Wir benutzen keine Tintenkiller, Tinten-Jäger oder Radierstifte.
Nach dem Unterricht räume ich alle Sachen in meinen Ranzen und stelle meinen Stuhl hoch.
Handys, Smartwatches und ähnliche technische Geräte schalten wir während des Schulalltages aus. Diese verbleiben tagsüber im Ranzen.
Ich begegne meinen Mitschülern mit Achtung und Respekt, achte auf ein kameradschaftliches Verhalten sowie einen freundlichen Umgangston.
Hieb- und Stichwaffen sind verboten.
Im engen schulischen Bereich (Aufenthalt in der Schule sowie Teilnahme an schulischen Veranstaltungen) besteht ein striktes Verbot, Cannabisprodukte, gleich in welcher Menge und Form, mit sich zu führen. Dies gilt für alle Personen, die sich im Schulgebäude und auf dem Schulgelände aufhalten bzw. an verbindlichen schulischen Veranstaltungen (§ 26 SächsSchulG) teilnehmen.
Beschluss der Schulkonferenz vom 28.05.2024